Dünen Camping Sylt GmbH
Reservierungsbedingungen
- Für die verbindliche Reservierung erbitten wir eine Vorauszahlung von
70,00 €. Davon werden 16,00 € als Buchungsgebühr einbehalten, 54,00 € bei der Anreise verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass der Reservierungsvertrag erst nach Eingang der
Vorauszahlung rechtskräftig wird. Geht diese nicht innerhalb von 16
Tagen bei uns ein, wird die Vorreservierung gelöscht.
Mit der Entrichtung der Vorauszahlung erwerben Sie das Recht auf einen
Stellplatz, nicht aber auf eine bestimmte Platznummer.
-
Bei Stornierung oder Nichtanreise müssen wir Ihnen die gesamten
Stellplatzgebühren in Rechnung stellen, wenn eine anderweitige
Vermietung nicht möglich ist.
Bei Stornierung bis zu 3 Wochen vor dem Buchungszeitraum entstehen keine
Kosten. Wir erstatten die Anzahlung von 54,00 € und verrechnen die
Reservierungsgebühr mit Porto- und Bearbeitungskosten.
Der reservierte Stellplatz steht am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur
Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt
werden. Achtung: in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis
7.00 Uhr ist Platzruhe. Sie können dann nicht einchecken! Die Anmeldung
muss unmittelbar nach Anreise erfolgen. Die Stellplatzgebühren
einschließlich Kurtaxe sind am Anreisetag für den reservierten
Zeitraum im voraus zu entrichten.
Die Stromgebühren werden bei Abreise separat abgerechnet.
-
Bei vorzeitiger Abreise wird nur die verbliebene Kurtaxe erstattet.
-
Wir behalten uns vor, nach Abreise der Saisongäste deren Stellplätze
anderweitig zu vergeben.
-
Wohnwagen und Reisemobile haben sämtlich Stromanschluss, einige auch
Anschlüsse für Brauch- und Abwasser.
Für Zelte ist das Dünental reserviert (keine parzellierten Plätze!),
zugehörige Pkws stehen auf einem separaten Parkplatz.
-
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Dünen-Camping Sylt GmbH ist Folge
zu leisten.
Bei Verstoß gegen die Platzordnung, die Ihnen mit der Anmeldung
ausgehändigt wird, behalten wir uns vor, Platzverbot auszusprechen.
Des weiteren behalten wir uns vor, Einzelreisende oder Gruppen schon bei
der Anreise abzulehnen, wenn zu befürchten ist, dass Verstöße gegen
die Platzordnung erfolgen.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz nur
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
|